Immobilienbewertung bei Schenkung und Erbschaft
Verkehrswert ermitteln lassen
Sie haben ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung geerbt oder geschenkt bekommen? Dann ist hilfreich, den Verkehrswert des Objekts zu kennen. Wir sind Immobiliengutachter aus Stuttgart und kümmern uns um Bewertungsaufträge im gesamten Bundesgebiet.
Wann ist ein Gutachten hilfreich
Wenn bei einer Erbschaft oder Schenkung eine Immobilie im Spiel ist, drehen sich viele Fragen um den Wert des Objekts. Für gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen braucht es daher häufig eine repräsentative und neutrale Beurteilung, die ein geschulter fach- und sachkundiger Immobiliensachverständiger für Sie erstellt.
Beispielsweise sind Sie auf eine realistische Einschätzung angewiesen, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen möchten. Es ist zwar richtig, dass die aktuellen Marktbedingungen über den Verkaufspreis entscheiden, der Preis einer Immobilie bestimmt sich aber in aller Regel danach, was ein Kaufinteressent bereit ist, dafür auszugeben. Allerdings sind Sie als Verkäufer gut damit beraten, den Marktwert selbst zu kennen. Denn wenn der Angebotspreis nicht stimmt, erschweren Sie sich möglicherweise den Verkauf oder aber Ihnen entgeht ein potenzieller Gewinn.
Falls es um die Aufteilung einer Immobilie aus dem Nachlass geht, ist ein Verkehrswertgutachten meist ebenfalls unverzichtbar. In der Erbengemeinschaft braucht es nicht erst zum Streit um das Immobilienvermögen zu kommen. Die Bewertung durch einen Verkehrswertgutachter bietet eine Lösung, die oftmals allen entgegenkommt, da der Sachverständige unparteiisch agiert und damit sicherstellt, dass jeder Erbe seinen fairen Anteil erhält.
Wer beauftragt bei einem geerbten Haus den Immobiliengutachter?
Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, treffen häufig verschiedene Meinungen aufeinander. Wenn die Erbengemeinschaft zu keiner Einigung findet, kommt in letzter Instanz nur noch eine Teilungsversteigerung infrage. Das Gericht beauftragt dann einen Gutachter mit der Wertermittlung, um den Verkehrswert der Immobilie festzustellen. Die Option der Teilungsversteigerung möchten Erbengemeinschaften jedoch in der Regel vermeiden. Bei einem gemeinsamen Immobilienverkauf stehen die Chancen auf höhere Erlöse meist besser im Vergleich zum Zwangsverkauf. Es liegt daher an Ihnen und Ihren Miterben, den Verkehrswert bestimmen zu lassen und daraus eine erfolgversprechende Verkaufsstrategie zu entwickeln. Ein unabhängiger Verkehrswertgutachter, wie die Grieshaber Immobilienbewertungskanzlei, ist hierbei für Sie der richtige Ansprechpartner.
Warum ist nur eine professionelle Wertermittlung aussagekräftig?
Wenn Sie selbst den Wert Ihrer Immobilie schätzen, können subjektive Empfindungen Ihr Urteilsvermögen fehlleiten. Interessenkonflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft haben mitunter zur Folge, dass die Preisvorstellungen einzelner Erben schlicht unrealistisch sind. Mit einem Verkehrswertgutachten gehen Sie auf Nummer sicher. Ohne Wertermittlung durch einen Sachverständigen geht es daher in aller Regel nicht.
Wie funktioniert die Wertermittlung einer Immobilie?
Der Verkehrswert einer Immobilie berechnet sich anhand einer Anzahl von Faktoren, wie zum Beispiel der Lage, der Ausstattung und dem Sanierungsbedarf. Bei einem Vor-Ort-Termin besichtigt der Gutachter das Haus und schaut sich den baulichen Zustand genau an. Außerdem sichtet der Immobiliengutachter verschiedenste Unterlagen. Die Hausbewertung erfolgt mithilfe des Vergleichswertverfahrens, des Sachwertverfahrens oder des Ertragswertverfahrens. Sie erhalten die Ergebnisse schriftlich in Form eines Gutachtens.
Welche Arten von Gutachten gibt es?
Die Immobiliengutachter Kanzlei Grieshaber bietet Ihnen Verkehrswertgutachten in Stuttgart und bundesweit an. Unsere Immobiliengutachter aus Stuttgart klären gemeinsam mit Ihnen in einem Erstgespräch Ihren individuellen Bedarf, sodass wir unsere Leistungen darauf optimal abstimmen können. Im Folgenden informieren wir Sie kurz über die verschiedenen Wertgutachten, die ein Immobiliensachverständiger für Erben und Beschenkte erstellt.
Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten |
Eine gutachterliche Stellungnahme nützt Ihnen als Orientierungshilfe, um interne Auseinandersetzungen zwischen den Miterben zu klären. Die Hausbewertung liefert Ihnen eine substanzielle Einschätzung vom Experten, hat jedoch keine rechtliche Relevanz. Insofern die Erbauseinandersetzung einvernehmlich abläuft, ist ein Kurzgutachten meist ausreichend.
| Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB. Das Gutachten ist äußerst umfangreich gestaltet und basiert auf anerkannten Standards. Wenn Sie den Immobilienwert gegenüber einem Gericht oder dem Finanzamt nachweisen müssen, benötigen Sie ein solches Vollgutachten.
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Wie berechnet sich die Schenkung- und Erbschaftsteuer bei Immobilien?
Erbschaften und Schenkungen unterliegen grundsätzlich der Steuer. Allerdings können Sie bei einer Erbschaft bzw. Schenkung einen Freibetrag geltend machen. Je nach Verwandtschaftsverhältnis gilt eine der drei Steuerklassen, denen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zugeordnet sind. Beispielsweise steht Ihnen als Kind des Erblassers ein Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro zu. Die Erbschaftsteuer beim Haus kann abhängig von der Steuerklasse zwischen 7 und 50 Prozent betragen. Da verschiedene Ausnahmen möglich sind und sich die steuerrechtlichen Parameter auch einmal verändern, empfehlen wir Ihnen, mit einem Steuerberater zu sprechen. Für die Berechnung der Steuer dient der Verkehrswert als Grundlage. Falls die Steuerbelastung zu hoch ausfällt, können Sie Einspruch einlegen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie gleichzeitig ein Wertgutachten als Beweis vorlegen.
Immobilienbewertung in Stuttgart und anderen Städten bundesweit
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Gutachter für Immobilien: Die Grieshaber Immobilienbewertungskanzlei ist ein Zusammenschluss aus qualifizierten Mitarbeitern, darunter diplomierte und zertifizierte Sachverständige. Ein Immobiliensachverständiger aus unserem Team unterstützt Sie dabei, wenn es sich um Erbauseinandersetzungen, juristische Verfahren oder den Verkauf einer geerbten Immobilie handelt. Sie möchten eine Immobilienbewertung in Baden-Württemberg oder an einem anderen Standort in Deutschland beauftragen? Wir kümmern uns als Verkehrswertgutachter vertrauensvoll um Ihr Anliegen.